Seniorenbeauftragte und Seniorenbeiräte in Thüringen

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Für Seniorinnen und Senioren gibt es mit dem neuen Seniorenmitwirkungsgesetz keine echte Mitbestimmung. Sie können also nicht verlangen, dass Beiräte gebildet und Beauftragte gewählt werden, um sicher zu gehen, dass ihre Interessen in Landkreisen und Stadträten besser berücksichtigt werden. Aber StadträtInnen und Kreistagsabgeordnete können dafür sorgen, dass es eine bessere Beteiligung der älteren Bevölkerung gibt. In Erfurt hat DIE LINKE bereits einen Antrag eingebracht, um neben dem bereits vorhandenen Seniorenbeirat eine/n Seniorenbeauftragte/n zu wählen. 

Auch andere Abgeordnete können einen solchen Antrag stellen. Ein unverbindliches Gesetz, das fast nichts von dem berücksichtigt hat, was die Seniorenverbände wollten, könnte auf diese Weise doch noch Wirkung zeigen. Ziel ist es, die Interessen der Seniorinnen und Senioren in allen Bereichen der Politik wahrzunehmen und zu berücksichtigen. Es geht nicht darum, Entscheidungen für die eine Generation auf Kosten einer anderen zu fällen, da nur im Miteinander eine wirkliche Zukunftsfähigkeit gesichert ist. Andererseits kann aber auch nicht davon ausgegangen werden, dass Belange der Älteren nur deswegen schon berücksichtigt werden, weil ihr Anteil – wie in Erfurt – bereits ein Viertel der Bevölkerung übersteigt. Es geht eben nicht nur um Pflegeplätze und Seniorenstudium, sondern z.B. auch um die Bauordnung und die Verkehrsplanung. Seniorenbeiräte und Seniorenbeauftragte sind Ansprechpartner, bündeln Interessen und vertreten diese vor den gewählten Politikerinnen und Politikern sowie den kommunalen Verwaltungen. 

Wichtig sind kommunale Seniorenbeauftragte auch auf Landesebene. Mit dem neuen Gesetz wird der Landesseniorenbeirat durch einen Landesseniorenrat abgelöst. In diesem sind alle kommunalen Seniorenbeauftragten sowie sechs von der Landesseniorenvertretung benannte Mitglieder stimmberechtigt. Umso mehr kommunale Seniorenbeauftragte gewählt werden, umso größer ist ihre Stimme natürlich auch gegenüber der Landesregierung. 

Die Seniorenbeauftragten sind grundsätzlich vor Entscheidungen des Kreistags oder des Stadtrates anzuhören, wenn diese überwiegend die Senioren betreffen. Was unter „überwiegend“ zu verstehen ist, verheimlicht das Gesetz. Da sie aber zusammen mit den Seniorenbeiräten unaufgefordert zu allen, die Senioren betreffenden Fragen Stellungnahmen abgeben und Vorschläge unterbreiten, liegt es auch ein gutes Stück an ihrem eigenen Engagement und Weitblick, welchen Themen sie sich zuwenden.

Kreistagsabgeordnete der LINKEN können den Erfurter Antrag entweder bei der Stadtratsfraktion oder aber im Landtag erhalten – bei Andreas Grünschneder, Fraktionsgeschäftsführer der Erfurter Linksfraktion oder bei Gabi Ohler, Mitarbeiterin im Ressort Soziales der Landtagsfraktion:

andreas.gruenschneder@erfurt.de   ohler@die-linke-thl.de 

Schön wäre, wenn sich DIE LINKE landesweit dafür einsetzen könnte, dass die Beteiligung der Seniorinnen und Senioren vor Ort verbessert wird – ganz im Sinne unseres eigenen Mitbestimmungsgesetzes, das abgelehnt wurde.