Ethnisch-kultureller Nationalismus oder demokratisches Europa?

Deutschland war, ist und bleibt ein Einwanderungsland: Fast 20 Prozent der Menschen in Deutschland haben einen Migrationshintergrund, aber mit oder ohne deutschem Pass, sind sie in öffentlichen Bereichen unterrepräsentiert.

Migrationspolitik erfasst zunächst einmal den politischen Umgang mit Menschen mit Migrationshintergrund. Sie sind u. a. GastarbeiterInnen, SpätaussiedlerInnen, Flüchtlinge und europäische StaatsbürgerInnen, welche das europäische Freizügigkeitsrecht in Anspruch nehmen. 

Im Jahr 2012 betrug die Anzahl der Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland 16,3 Millionen. Das ist ein Anteil an der Gesamtbevölkerung von rund 20 Prozent. Davon machen die deutschen StaatsbürgerInnen mit 9,0 Millionen aus, ein Anteil von 11 Prozent an der Gesamtbevölkerung, während  7,4 Millionen (neun Prozent keine deutsche StaatsbürgerInnenschaft haben (so genannte „AusländerInnen“). 

Diese Menschen sind in hohem Maße unterschiedlichen Arten von Ausgrenzung und Diskriminierung ausgesetzt, darunter im Bildungsbereich und auf dem Arbeits- und Wohnungsmarkt. In öffentlichen Einrichtungen und in den deutschsprachigen Medien ist die Beschäftigungsquote von MigrantInnen, gemessen an ihrem Anteil an den Erwerbstätigen, sehr gering. Nicht-deutschen StaatsbürgerInnen wird zudem die Teilhabe am politischen Geschehen gänzlich verwehrt. Sie besitzen weder das aktive noch das passive Wahlrecht. Selbst die eingebürgerten MigrantInnen und ihre Nachkommen sind auf der Kommunal,- Länder,- und Bundesebene unzureichend repräsentiert. 

Das Bild lässt sich ebenfalls in den Parteien nachzeichnen. Die institutionelle Diskriminierung und der Rassismus innerhalb der Institutionen erscheinen besonders nach der Aufdeckung der NSU-Morde als die verheerendste aller Formen von Ausschluss. 

In Anbetracht der vielschichtigen Probleme von Unterrepräsentanz, Diskriminierung bis hin zu Rassismus auf verschiedenen gesellschaftlichen und staatlichen Ebenen schließt sich die Frage nach den Ursachen und Bedingungen der Benachteiligung von MigrantInnen an. Dabei kommt dem Verständnis von nationaler Identität und ihrer realpolitischen Umsetzung als staatsbegründendes Moment eine besondere Bedeutung zu. Die Entstehungsgeschichte des modernen Staates ging einher mit der vorpolitischen Begründung von „Nation“ über ethnisch-kulturelle Gemeinsamkeiten. Schon bald emanzipierte sich das Staatsverständnis in Form der „Staatsbürgerschaft“ als republikanisches Prinzip von der Zugehörigkeit zu einer ethnisch-kulturell definierten „Nation“. Weite Teile der Gesellschaft und staatliche Einrichtungen folgen diesem Grundsatz von Nationalstaatlichkeit jedoch bis heute, auch wenn die Intensität der Überzeugung und Umsetzung eine unterschiedliche sein kann – der Nährboden ist der Gleiche. 

Auch im Grundgesetz ist eine ethnisch-kulturelle Grundorientierung immer noch sichtbar. Diese nach wie vor national geprägte Rechtstradition in Deutschland erschwert und verhindert die Eingliederung von Menschen, die nicht in das Schema dieses konstruierten Konzepts von Einheit passen. Dieses nationale Staatsverständnis  erscheint damit kontextuell als Hürde in der Schaffung von Bedingungen, die ein gemeinsames und gleichberechtigtes Leben aller Menschen in Deutschland ermöglichen. Dies steht jedoch in Widerspruch zu einem gleichberechtigten und gemeinschaftlichen Leben in einer kulturell ausdifferenzierten Gesellschaft, zu welcher sich auch die deutsche Politik bekennt. Zudem steht der ethnisch-kulturelle Nationalismus einem zukunftsfähigen, sozial-ökologischen wie auch demokratischen Europa im Wege. So stellt Jürgen Habermas in einer 1991 publizierten Abhandlung „Staatsbürgerschaft und nationale Identität“ fest, dass zweifelsohne „[i]m Rahmen der Verfassung eines demokratischen Rechtsstaates […] vielfältige Lebensformen gleichberechtigt koexistieren [können]. Diese müssen sich allerdings in einer gemeinsamen politischen Kultur überlappen, welche wiederum für Anstöße von Seiten neuer Lebensformen offen ist.“ 

Die Forderung nach politischer Inklusion hat dies im Blick. Eine politische Inklusion stellt das Konzept des überholten Nationalbegriffes als staatsbegründendes Moment in Frage und stellt ihm das republikanische Prinzip der StaatsbürgerInnenschaft, mit allen Pflichten und Rechten ohne Unterscheidung von kulturellen, sprachlichen und religiösen Differenzen, entgegen.      

Am 2. Mai wurde die LAG Migration DIE LINKE. Thüringen gegründet. Im Internet unter: www.facebook.com/lagmigration gibt es weitere Informationen.

Voraussichtlich Ende Juni 2014 erscheint zudem der Sammelband „Migration, Asyl und (Post-)Migrantische Lebenswelten in Deutschland – Bestandsaufnahme und Perspektiven migrationspolitischer Praktiken“, herausgegeben von Miriam Aced, Tamer Düzyol, Arif Rüzgar und Christian Schaft im LIT Verlag. 

 

Arif Rüzgar