Muss die AfD verboten werden?

Seit Sommer liegt ein ziemlich eindeutiges Rechtsgutachten zur Verfassungsfeindlichkeit der AfD vor. Die Voraussetzungen für ein Verbot scheinen längst erfüllt. Jetzt müsste nur noch der Bundesrat den entsprechenden Antrag beim Verfassungsgericht stellen.

 

 

 

Schon seit August kann eine Petition (https://innn.it/afdverbot)  gezeichnet werden, die fordert, ein AfD-Verbot zu prüfen. Das müsste der Bundesrat beim Bundesverfassungsgericht beantragen. Ein Parteienverbot hat zu Recht extrem hohe Hürden und geht es schief (wie bei der NPD 2017), wäre es ein noch nie dagewesener Triumph für die Rechtsextremen. Mehr als 360.000 Menschen haben die Petition für ein AfD-Verbot schon unterschrieben, darunter auch bekannte Persönlichkeiten wie Olivia Jones, Ruth Moschner, Nora Tschirner und Bela B.

 

Voraussetzungen für  ein Partei-Verbot

 

1. Verfassungsfeindliche Ziele

2. Ein planvolles Vorgehen gegen die Demokratie

3. Eine realistische Chance,das Programm umsetzen zu können

 

Recherche-Kollektive wie der Volksverpetzer (https://www.volksverpetzer.de), die Zivilgesellschaft und - man höre und staune – sogar der Verfassungsschutz haben längst reichlich Beweise gesammelt, dass große Teile der Partei verfassungsfeindlich sind. Und dann kann und muss sie auch verboten werden. Wenn eine Partei bestrebt ist, die Demokratie abzuschaffen, ist es demokratisch, diese Partei zu verbieten, so wie in der Vergangenheit mit einer Nachfolgeorganisation der NSDAP.  In der stets aufklärerischen Satire-Sendung wurde ein schaurig-realistisches Szenario präsentiert, wie die AfD Demokratie und Rechtsstaat vernichten könnte. 

Würde sie nach der nächsten Bundestagswahl mit absoluter Mehrheit (oder mit den Stimmen von CDU und FDP) den Kanzler stellen, könnte sich die Tragödie von 1933 sehr schnell als Farce wiederholen. Erste Amtshandlung: Eine Wahlrechtsreform, die es allen Deutschen mit ausländischen Vornamen untersagt, zu wählen. Das wäre natürlich verfassungswidrig.  Die streng  nach Parteiproporz bestimmten Richter*innen der beiden Senate in Karlsruhe würden das garantiert auch so sehen. Allerdings könnte die AfD mit einem einfachen Bundesgesetz das Verfahren für Einsetzung der Verfassungsrichter*innen ändern, so dass es statt einer Zweidrittelmehrheit nur noch einer einfacher Mehrheit bedarf.

 

Weil die aktuellen Richter*innen noch bis 2035 im Amt sind, würde vermutlich ein neuer, dritter Senat gegründet werden, an den alle Fragen des Staatsorganisationsrechts ausgelagert werden: auch die Reform des Wahlrechtes. Wenn aber die Hälfte dieses 3. Senats mit AfD-Leuten besetzt ist, würde der keine Mehrheit mehr zu Stande bringen, um die Verfassungswidrigkeit der Wahlrechtsreform festzustellen.

Dieses Szenario ist leider kein reines Polit-Kabarett, sondern ein Planspiel, dass auch der Verfassungsblog durchexerziert hat.

Die letzte institutionelle Verteidigungslinie wäre dann der Bundespräsident, der immerhin jedes Gesetz unterschreiben muss, damit es in Kraft treten kann. Allerdings wird das Staatsoberhaupt 2027 neu gewählt. Mit einer Mehrheit im Bundestag und den schon jetzt starken AfD-Fraktionen in den Ländern, könnte aber auch das ein realistisches Szenario werden. Und wenn der Bundespräsident auch von der AfD kommt, wird er sich mit Sicherheit nicht gegen Gesetze seiner Regierung stellen.

Damit wären Demokratie und Rechtsstaat am Ende und wohl nur ein Generalstreik könnte die Republik noch retten. Aber das ist ein ganz anderes Planspiel, über das wir womöglich schon sehr bald reden müssen.

 

 

Rechtsgutachten: AfD-Programmatik nicht mit Grundgesetz vereinbar

 

„Der Programmatik liegt ein national-völkisch verstandener Volksbegriff zugrunde, der Menschen nach rassistischen Kategorien unterscheidet und damit vom Volksbegriff des Grundgesetzes abweicht und mit Artikel 1
Absatz 1 GG nicht zu vereinbaren ist.“

Zu diesem Fazit kommt das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V.  Anlässlich der Veröffentlichung der Analyse „Warum die AfD verboten werden könnte“, erklärt das Institut: „Die AfD hat in ihrer Gefährlichkeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung mittlerweile einen Grad erreicht, sodass sie gemäß Artikel 21 Grundgesetz verboten werden könnte. Die AfD will die freiheitliche demokratische Grundordnung beseitigen. Sie zielt auf die Abschaffung der in Artikel 1 Absatz 1 Grundgesetz verbriefte Garantie der Menschenwürde. Außerdem setzt sich innerhalb der AfD zunehmend der insbesondere von Björn Höcke vorangetriebene Kurs durch, der sich an der Gewaltherrschaft des Nationalsozialismus orientiert.
 

 

 

 

So rassistisch ist die  AfD

 

 

Wer aus Thüringen kommt, wird über die eindeutige Verfassungsfeindlichkeit und den ekelhaften Rassismus nicht sonderlich überrascht. Schließlich ist Höckes eigentlich verbotener „Flügel“ längt der Kern der Partei. Das ist u.a. auf dem Faktencheck-Blog „Volksverpetzer“ ausführlich dokumentiert:  

Deutscher ist, wer die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt. Das steht buchstäblich so im Grundgesetz. Die AfD sagt: Nein. Die möchte es von „Migrationshintergrund“, „Hautfarbe“ oder gar Vornamen abhängig machen. Sie spricht genau wie Hitler in „Mein Kampf“ von einem „Volkskörper“ (Peter Behringer, AfD), den man nicht „vermischen“ (Jens Maier, AfD) dürfe. Man möchte „kulturfremdes“ (Alice Weidel, AfD) „Gesindel“ (Nicolaus Fest, AfD) „entsorgen“ (Alexander Gauland, Petry Bystron, AfD), sonst drohe angeblich ein „geplanter“ (Beatrix von Storch, AfD) „Genozid“ (Peter Behringer) und „Auslöschung“ der „nationalen Identität“ (Jens Maier) und der „Volkstod“ (Björn Höcke, AfD) – natürlich auch ein Nazi-Begriff auf der Hitlerzeit. Gemeint sind natürlich „reinrassige“, weiße Deutsche. Das ist einfach die NS-Rassenlehre neu aufgelegt.