Jugendpolitik darf kein Zugeständnis sein

Die junge Seite

Im Zuge der Novellierung eigenständiger Jugendpolitik für Thüringen erhielt die linksjugend [´solid] die Möglichkeit, schriftlich über die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs und mündlich in einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport Stellung zu nehmen.

Im Zuge der Novellierung eigenständiger Jugendpolitik für Thüringen erhielt die linksjugend [´solid] die Möglichkeit, schriftlich über die Beantwortung eines umfangreichen Fragenkatalogs und mündlich in einer Anhörung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport Stellung zu nehmen. 

Der Grundgedanke eigenständiger Jugendpolitik für Thüringen muss dabei das Vertrauen in junge Menschen sein. Es ist von elementarer Bedeutung, dass es feste Regelungen gibt, auf die sich junge Menschen beziehen können. Der konzeptionelle Rahmen muss die Lebensrealität und -qualität junger Menschen widerspiegeln. Jugendpolitik darf kein Zugeständnis sein! Dazu ist es von Nöten, verlässliche juristische Rahmenbedingungen zu schaffen, die nicht auf der Landesebene enden. Die Thüringer Landesregierung muss sich auch auf Bundesebene etwa für eine Änderung des SGB VIII einsetzen. Doch nicht nur der rechtliche, sondern auch der finanzielle Rahmen, ist eine Säule eigenständiger Jugendpolitik. Maßnahmen müssen auf jeder Ebene und zu jeder Zeit finanziell abgesichert sein. 

Ein erster wichtiger Schritt ist durch den Landtag mit der  Behandlung der vorliegenden Anträge und der Anhörung im Ausschuss getan. Damit darf es jedoch nicht enden. Eigenständige Jugendpolitik muss auch in Thüringen endlich ausfinanziert und juristisch abgesichert sein.

Will man „eigenständige Jugendpolitik“ tatsächlich auch mit Leben füllen, so ist es von grundlegender Bedeutung, sich mit der Interessent*innenvertretung sowie mit den Kindern und Jugendlichen selbst auseinanderzusetzen und diese in die Erarbeitungs- und Gestaltungsebene mit einzubeziehen. Es gibt keine Bedürfnisse junger Menschen, die nicht vordergründig sind! In diesem Zusammenhang begrüßen wir besonders die Forderung nach Einführung eines sogenannten „Jugend-Checks“. Wichtig ist, dass dieser nicht allein stehen bleibt und auf allen politischen Ebenen, von der kommunalen bis zur bundespolitischen, verpflichtend eingeführt wird. In der entsprechenden Umsetzung des „Jugend-Checks“ müssen junge Menschen aktiv mit einbezogen werden, nur dann ist eine Wahrung der Interessen überhaupt möglich.

Nach juristischen und finanziellen Rahmenbedingungen bilden die Mitbestimmungsrechte die dritte große Säule für eine erfolgreiche eigenständige Jugendpolitik. Exemplarisch für eine mangelhafte Ausgestaltung dieser steht etwa das Kinder- und Jugendparlament des Landkreises Nordhausen. Dieses tagt zwar regelmäßig und wird von Kindern und Jugendlichen des Landkreises gut frequentiert, jedoch verfügt das Parlament über keinerlei Rechte, sei es nun das Rede-, Anhörungs- und Antragsrecht, auf kommunalpolitischer Ebene. Das kann zu einer frustrierenden Situation für junge Menschen fühlen, wenn sie in ihren Mitbestimmungsmöglichkeiten beschnitten werden. Daher ist die Einführung der drei angeführten Rechte durch eine Änderung der Thüringer Kommunalordnung zwingend erforderlich. Wichtig dabei ist auch, dass den jungen Menschen eine Person zur Seite gestellt wird, die hilfeleistende Funktion, jedoch keinesfalls eine Führungs- oder Leitungsfunktion, ausübt. Mitbestimmung darf jedoch nicht an den Außenwänden von Schulen enden. Auch im schulischen Kontext und zwar nicht nur an Ganztagsschulen, sondern auch in der Didaktik, Methodik und der Schule als hierarchischer Form ist ein Ausbau von Mitbestimmungsmöglichkeiten und -rechten notwendig. Die Förderung gewerkschaftlicher Jugenden ergeben speziell für die Unterstützung beim Übergang Schule – Ausbildung Sinn.