Tod in den Iller-Fluten

Obwohl vom Bataillonskommandeur ausdrücklich verboten, mussten junge Rekruten der gerade erst gegründeten Bundeswehr durch die 50 Meter breiter und mehr als einen Meter tiefe Aller marschieren. 15 Soldaten fanden einen grausigen Tod.

Von Hans-Joachim Weise 

 

In den 62 Jahren, die die Bundeswehr mittlerweile besteht, wurde die Armee der BRD mit zahlreichen sie schmücken sollenden Attributen bedacht, womit ihr regierungs- und propagandaamtlich die Aura von etwas Positivem, unbedingt Notwendigem und daher Unverzichtbarem gegeben wurde, um die gewünschte Akzeptanz bei der Mehrheit der Bundesbürgerinnen und -bürger wie auch der angrenzenden Staaten zu erreichen: „Staatsbürger in Uniform“, „Verteidigung von Recht und Freiheit des deutschen Volkes“ - also des deutschen Volkes in seiner Gesamtheit, obwohl sich dieses bekanntlich auf mehrere Staaten verteilt, weshalb folglich nur der in der BRD lebende Teil von dieser in Anspruch genommen werden darf – und dann gar noch der so recht zu Herzen gehende Begriff „die Armee der Einheit“, was nun freilich, milde ausgedrückt, schlichtweg als Propagandamärchen des seinerzeitigen Militärministers Volker Rühe einzuordnen ist. Was der Öffentlichkeit hartnäckig vorenthalten wird, ist die so nackte wie brutale Tatsache, dass diese Bundeswehr als Ausgeburt Adenauerscher Remilitarisierungs- und Wiederaufrüstungsbestrebungen nicht nur gegen den Willen einer großen Mehrheit der Bundesbürgerinnen und -bürger aufgestellt, sondern für die Zwecke jener gegen die sozialistischen Länder Europas, insbesondere die DDR, gerichteten Aggressionspolitik mit einer Eile aus dem Boden gestampft wurde, die einer besseren Sache würdig gewesen wäre. Es liegt auf der Hand, dass bei solcher Hektik trotz aller bereits abgeschlossenen mehr oder weniger getarnt gewesenen Vorbereitungen und Vorstufen in Gestalt des Bundesgrenzschutzes als Kaderreservoir dieser Armee schwere Pannen, aufsehenerregende Skandale und schlimmste Unglücksfälle nicht ausblieben. Wie mit solchen, Notwendigkeit und Berechtigung von Remilitarisierung und Wiederaufrüstung mehr als nur in Frage stellenden Ereignissen umzugehen war, hatte Bundeskanzler Konrad Adenauer längst vorgegeben: Gegenüber der Öffentlichkeit war herauszustellen, dass beispielsweise Unglücksfälle und Katastrophen keineswegs durch schwere Fehler des politischen und militärischen Systems verursacht würden, „sondern die Schuld eines Einzelnen oder mehrerer Einzelner zu der Katastrophe geführt hätten.“ So wurden selbst Warnungen, Vorbehalte und Kritiken noch einigermaßen realistisch denkender, das aggressive und friedensgefährdende „roll back“ dessen, was in der kapitalistischen Welt unter Kommunismus verstanden wurde, aber grundsätzlich mittragender Politiker und Militärs kurzerhand vom Tisch gewischt: Als sich der Bundestagsabgeordnete Fritz Eschmann (1909 - 1997), immerhin Hauptmann der Wehrmacht und Träger des Ritterkreuzes gewesen, namens der SPD-Fraktion gegen die „sinnlose Hast und Überstürzung“ bei der Aufstellung der Bundeswehr aussprach, schickten die Regierungsparteien prompt den Vorsitzenden des Verteidigungsausschusses Richard Jaeger (1913 – 1998, CSU), SA-Mann seit 19331, Verfechter der Todesstrafe2 und eines antiquierten Frauenbildes3, vor, der als treuer Diener seines Kanzlers empört jede Schuld der Politik zurückwies.

Was hier behandelt werden soll, war eines der Ergebnisse jener „sinnlosen Hast und Überstürzung“, die keineswegs aus Übereifer oder bloßem Dilettantismus an den Tag gelegt wurden, sondern ihre Ursachen im Streben nach rascher Kriegsbereitschaft dieser Bundeswehr hatten, um zuallererst und schnellstmöglich die DDR „zum Verschwinden zu bringen“ (Egon Bahr), was Konrad Adenauer bekanntlich verlogen als „Befreiung der Zone“ verniedlichte und rechtfertigte: Vor 60 Jahren, am 3. Juni 1957, fanden 15 gerade erst eingezogene und daher im Grundwehrdienst befindliche Soldaten des Luftlandejägerbataillons 19 bei Hirschdorf im bayerischen Landkreis Kempten einen grausamen Tod in den reißenden Fluten der Iller. Das waren 15 sinnlos geopferte Menschenleben, 15 sinnlos geopferte junge Männer, die ihre ganze Zukunft noch vor sich gehabt hatten und die sie mit Sicherheit in Frieden und nicht als Kanonenfutter erleben wollten. Fallschirmjäger hatte keiner von denen, die als Angehörige des Jahrgangs 1937 erstmals am 1. April 1957 zum Dienst in der von Anfang an als Wehrpflichtarmee aufgestellten Bundeswehr eingezogen worden waren, werden wollen. Da sich für die eigentlich aus Freiwilligen bestehen sollenden Fallschirmjäger-Einheiten freilich nicht genügend junge Männer fanden, denen es nach der furchtbaren Katastrophe von 1945 schon wieder nach Draufgängertum und „Heldentod“ gelüstete, wurde unter den Eingezogenen kräftig geworben und ihnen dieser Dienst schmackhaft gemacht, der 15 von ihnen alsbald das Leben kosten sollte: Der 3. Juni, ein Montag, begann scheinbar ganz normal, wenn denn solchem Wort im militärischen Sinne einmal eine gewisse Berechtigung zugestanden werden darf – nach Wecken und Befehlsempfang war für die Zeit von 7.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gefechtsausbildung vorgesehen, verantwortlich für diese zeichnete der Kompaniechef, Oberleutnant Alfred Sommer. Es folgten von 14.00 Uhr bis 14.50 Uhr Unterricht am MG 19, verantwortlich: Zugführer Stabsoberjäger (ab 1959 als Stabsunteroffizier bezeichnet, dem Unterfeldwebel in der NVA vergleichbar) Josef Schäffler, 15.00 Uhr bis 15.50 Uhr Wachexerzieren, ebenfalls in Verantwortung des Zugführers, 16.00 Uhr bis 16.45 Uhr Waffenreinigen, verantwortlich: Gruppenführer. Nun war zwar in Kempten in aller Eile eine Garnison aus dem Boden gestampft worden, allein, der völlig überhastete Aufbau einer in kürzester Frist auf Kriegsbereitschaft zu trimmenden Bundeswehr hatte auch hier seinen Tribut gefordert: Sämtliche Übungen mussten im freien Gelände stattfinden, da es zu diesem Zeitpunkt keinen gesicherten Exerzierplatz gab. Das gefährdete zum einen die öffentliche Sicherheit, wenn Zivilpersonen ungehindert diesen Bereich betreten konnten, und zum anderen musste auf die für die Soldaten vorgeschriebenen Sicherheitsmaßnahmen weitgehend verzichtet werden. So rückte denn die Kompanie frühmorgens aus der Kemptener Prinz-Franz-Kaserne ins Übungsgelände aus - die Riederau an der Iller, eine zur Gemeinde Sankt Lorenz gehörende freie Wald- und Feldflur. Doch es waren nicht nur die völlig unzulänglichen materiell-technischen Bedingungen, die diesen wie auch andere Unglücksfälle und Katastrophen begünstigten – der Armee, die in vier Jahren, wie die „Bonner Rundschau“ vom 9. Juli 1961 so schön formuliert hatte, zum „Schießkrieg“ gegen die DDR in der Lage sein sollte, zu einem siegreichen, versteht sich, mangelte es angesichts dessen auch an ausreichend geschulten, befähigten und erfahrenen Ausbildern. Den zuständigen Minister Franz Josef Strauß (1915 – 1988, einstiger Oberleutnant der Wehrmacht), der ohnehin nur noch einen „Fall“ kannte, den „Fall Rot“, und dieserhalb am 1. August 1961 forderte, „dass der Westen auf eine Art Bürgerkrieg vorbereitet sein muss“, focht das nicht an: Laut Stärkenachweis sollte jede Kompanie über mindestens drei Offiziere verfügen, den Kompaniechef und zwei Zugführer. Nur jeweils ein Zug der Kompanie, die normalerweise drei, im Einzelfall vier Züge hatte, durfte von einem Oberfeldwebel geführt werden. Dreißig Prozent all dieser Offiziersstellen des Heeres waren jedoch zu diesem Zeitpunkt lediglich provisorisch mit Unteroffizieren besetzt. Dessen Vize-Inspekteur, Brigadegeneral von der Groeben, meinte achselzuckend: „Junge Offiziere sind Mangelware. Der Nachwuchs von den Kriegsschulen(Gemeint waren die Offiziersschulen des Heeres – d.V.) kommt nur zögernd.“ Erst im März des Jahres 1958 würden die Lücken nach seiner Berechnung wenigstens teilweise geschlossen werden können. Dennoch bestand Minister Franz Josef Strauß darauf, Wehrpflichtige ohne Rücksicht auf das Fehlen geeigneten Führungs- und Ausbildungspersonals einzuziehen. Dem Wahn, den „Fall Rot“ ganz schnell und mit aller Radikalität zugunsten einer kapitalistischen Restauration zu entscheiden, wurde alles untergeordnet, alles geopfert. So war es kein Wunder, dass der außer mit Ausbildungsaufgaben zusätzlich durch die Militärbürokratie überlastete Kompaniechef an jenem verhängnisvollen Tag die Leitung der Gefechtsausbildung bereits nach zwei Stunden in Unteroffiziershände gelegt und das Gelände verlassen hatte, um „dringende innerdienstliche Aufgaben“ zu erledigen. Zugführer Schäffler, dem ein Fußleiden zu schaffen machte, hatte es ihm gleichgetan, den Befehl an seinen Stellvertreter, Stabsoberjäger Julitz, abgegeben und sich auf eine nahegelegene Brücke über die Iller zurückgezogen, von der er das weitere Geschehen beobachtete. Der im Oberallgäu entspringende 147 km lange und bei Ulm in die Donau mündende Fluss war noch nie ein bestenfalls munter sprudelndes und lieblich plätscherndes harmloses Gebirgsbächlein gewesen, sondern angesichts einer Wasserführung von 70,9 m³/s schon einem reißenden Strom vergleichbar. Demgegenüber beträgt die Wasserführung der Donau an der Illermündung lediglich 53 m³/s. So kann ein Durchwaten der Iller bei einem Wasserstand von etwa 1,30 m schon eine lebensgefährliche Angelegenheit sein, ohne Sicherungsmaßnahmen wird man leicht und unweigerlich von den Wassermassen mitgerissen, ist also dem nassen Tod nahezu hilflos ausgeliefert. Das freilich war dem gerade im 24. Lebensjahr stehenden Stabsoberjäger Dieter Julitz ebenso wenig bekannt wie ihm angesichts seiner erst neun Monate andauernden Dienstzeit auch das notwendige Wissen zum gefahrlosen Überwinden von Wasserhindernissen fehlte. Als einstiger Angehöriger der Bereitschaftspolizei von Berlin (West) hatte er bei seinem Eintritt in die Bundeswehr keinerlei militärische Vorkenntnisse mitbringen können, zudem war ihm, dem immerhin stellvertretenden Zugführer, das bestehende Verbot jeglicher Iller-Durchquerung, die ohnehin niemals am Beginn, sondern allenfalls am Ende der Ausbildungszeit stehen durfte, in der Hektik des Garnisonsaufbaus nicht mitgeteilt worden. Dafür war ihm in einem dreiwöchigen Lehrgang an der Fallschirmspringerschule der US-amerikanischen Armee in Augsburg beigebracht worden, wie man Soldaten ohne jede eigene Hemmung und ohne jede Bedenken zu hirnlosen, brutalen und rücksichtslosen „Kampfmaschinen“ abrichtet. Vorbild, ja geradezu Idol, waren dabei die ob ihrer Brutalität gefürchteten und berüchtigten Angehörigen der Marine-Infanterie, die sogenannten „Ledernacken“. Nassforsches Draufgängertum statt gründlichem Nachdenken war demzufolge nicht lediglich eine negative persönliche Eigenschaft des unerfahrenen, aber schnell beförderten Stabsoberjägers Julitz, sondern gehörte zu den Methoden, mit denen eine schnelle Kriegsbereitschaft der Bundeswehr erreicht werden sollte. So befahl er denn seinen 28 Untergebenen am Schluss der Zigarettenpause am Iller-Ufer: „Fertigmachen!“ Dem folgte der Befehl: „So, jetzt gehen wir noch durch die Iller: Im Ernstfall müssen wir das ja auch tun. Los, alle mir nach!“ „Im Ernstfall“ - wer, wenn nicht die herrschende Politik samt US-amerikanischem Drill nach „Ledernacken“-Art hatte den jungen Mann zu solchem Denken erzogen, noch dazu in einer Zeit, in der die Bundeswehr erst im Aufbau war, wo sich einander aufhebende oder widersprechende Weisungen massenhaft auf die noch unfertigen und somit nur eingeschränkt arbeitsfähigen Dienststellen und Einheiten herniederflatterten? Welche Gedanken bewegten die 28 jungen Männer angesichts des, vorsichtig ausgedrückt, schnell dahinströmenden rauschenden Wassers der hier etwa 50 m breiten und 1,30 m tiefen Iller? Konnten sie überhaupt noch einen klaren Gedanken fassen, Bedenken geltend machen, den Befehl gar verweigern? Konnte überhaupt einer an diese Möglichkeit denken, wo doch in imperialistischen deutschen Armeen seit Jahrzehnten der Grundsatz des Kadavergehorsams galt? „Befehl ist Befehl!“ - damit hatte schließlich schon so mancher sein Gewissen beruhigt, auf den „Befehlsnotstand“ hatten sich auch tausende von Nazi- und Kriegsverbrechern berufen, als sie nach dem 8. Mai 1945 von alliierten Gerichten zur Verantwortung gezogen wurden. Freilich behaupteten verantwortliche Politiker und Offiziere hinterher, die Möglichkeit der Befehlsverweigerung habe jedem offengestanden, doch wie es damit wirklich aussah, musste in jener Zeit ein Feldwebel im schleswig-holsteinischen Neumünster erleben: Eingesetzt bei einer Versorgungskompanie sollte er, mit dem die unmittelbaren Vorgesetzten sehr zufrieden waren, plötzlich versetzt und als Ausbilder neueingezogener Soldaten tätig werden. Sein Hinweis, dass er darin keinerlei Erfahrungen habe und daher dieser Aufgabe nicht gewachsen sei, wurde brüsk zurückgewiesen. Als er daraufhin den unsinnigen Befehl verweigerte, wurde er sofort in Haft genommen. Ob die jungen Soldaten über die ihnen drohenden Gefahren nachdachten oder sie wenigstens ahnten, ist nicht überliefert. Dazu Auskunft geben können allenfalls noch lebende Beteiligte, die es damals mit letzter Anstrengung geschafft hatten, dem Tod in der reißenden Strömung zu entrinnen. Ebenso wenig ist überliefert, weshalb der die Vorgänge aus einiger Entfernung von der Brücke beobachtende Zugführer Schäffler nicht eingriff, obwohl er, der immerhin drei Jahre Kriegsdienst in der Wehrmacht des „Dritten Reiches“ hinter sich hatte, erkennen musste, welche Gefahr drohte, als sich die ersten Soldaten, Stabsoberjäger Julitz natürlich voran, anschickten, den reißenden Gebirgsfluss zu durchschreiten. Zudem kannte er die Vorschrift, wonach jede Flussdurchquerung streng verboten war. Später sollte ihm die Erklärung zugeschrieben werden, „im entscheidenden Augenblick nicht daran gedacht zu haben“, was nun für einen Zugführer eine wahrlich seltsame Begründung darstellt. Es dauerte nur Sekunden, bis die reißende Strömung den jungen Soldaten die Beine wegriss und sie allen und immer verzweifelter werdenden Versuchen, den dahinschnellenden Wassermassen standzuhalten, zum Trotz flussabwärts trieb und dabei so manchen gegen große Steine, Brückenpfeiler oder Baumwurzeln schleuderte. Am Ende des ungleichen Kampfes war es nur 14 von 29, darunter Stabsoberjäger Julitz, gelungen, das Ufer zu erreichen und so gerade noch das nackte Leben zu retten. Jeder von ihnen war nach diesem schrecklichen Ereignis körperlich und seelisch völlig am Ende, für die nächsten Jahre, mancher vielleicht auch bis ans Lebensende, gezeichnet von den Schrecknissen, die jener so unsinnige wie folgenschwere Befehl hatte, ja, unweigerlich haben musste. Fünfzehn von ihnen aber hatten es nicht geschafft, waren, von der Gewalt der Strömung fortgerissen und unter Wasser gedrückt, ertrunken oder gegen Felsen, Brückenpfeiler, Baumwurzeln geschleudert und dabei zerschmettert worden. Fünfzehn junge Männer waren eines so grausamen wie grauenhaften Todes gestorben! Es dauerte Tage, bis ihre abgetriebenen Leichen gefunden, geborgen und identifiziert werden konnten, zumal einsetzender Regen die Suche stark erschwerte. Das letzte Opfer gab der Fluss erst 16 Tage später, am 19. Juni 1957, frei, einem Tag, der als Fronleichnamstag zu den hohen Feiertagen im streng katholischen Bayern gehört. Zumindest für den, der nicht weiß, dass der Begriff lediglich „Leib des Herrn“ bedeutet, muss diesem Wort eine geradezu symbolische Bedeutung innewohnen. Manfred Karremann, einer der Überlebenden, dem es noch gelungen war, seinen Kameraden Bernhard Blessing vor dem Tod in den Fluten zu bewahren, erhielt den Befehl, die Toten zu identifizieren. Angehörige der Opfer waren dafür nicht zugelassen. Offiziell hieß es, man wolle ihnen den grauenhaften Anblick ersparen, doch geschah das weniger aus bloßer Pietät: Kein Außenstehender sollte die zum Teil grässlich verstümmelten Leichen zu Gesicht bekommen, musste doch ein Wiederaufflammen der Proteste gegen Remilitarisierung und Wiederaufrüstung befürchtet werden. Statt endlich Schluss zu machen und so einer Politik der Abrüstung, des Friedens und der Verständigung, vor allem mit der DDR, den Weg zu bereiten, sollte der Aufbau der Bundeswehr und damit die untaugliche, weil friedensgefährdende Politik ungestört weitergehen.

Gerade deshalb kam die Katastrophe der Regierung höchst ungelegen. Dass Minister Franz Josef Strauss zudem bei den Vorbereitungen für seine Hochzeit mit Marianne Zwicknagl (1930 – 1984), Tochter des CSU-Mitbegründers und gutbetuchten Unternehmers Max Zwicknagl (1900 - 1969), empfindlich gestört wurde, war dabei eher eine etwas skurrile Begleiterscheinung am Rande der so schlimmen Geschehnisse gewesen. Die offizielle Linie jedenfalls war klar und die hieß vertuschen, abwiegeln, verharmlosen, die Schuld auf eine Verkettung unglücklicher Umstände und auf einen Einzelnen abwälzen. Die mit aller Gewalt vorangetriebene Politik der Remilitarisierung und Wiederaufrüstung durfte ebenso wenig in Frage gestellt werden wie die aggressive Politik gegen die DDR und deren Verbündete. Minister Franz Josef Strauß begab sich, auf der Fahrt zum Polterabend in Rott am Inn durch die Nachricht von der Katastrophe im Autoradio aufgescheucht, schnurstracks zum Unglücksort. Er musste zweimal an das Ufer treten, da die erschienenen Pressevertreter zunächst nicht zugelassen wurden, dann jedoch die gegenteilige Entscheidung fiel – Bilder von der persönlichen Anteilnahme und Fürsorge des Ministers machten sich schließlich gut für dessen Renommee. Zudem konnte mit der bis zum Überdruss in den Medien strapazierten bewährten „Begründung“ von der angeblichen „Verkettung unglücklicher Umstände“ von peinlichen Fragen abgelenkt werden, vor allem, wenn der „oberste Dienstherr“ der Bundeswehr in dem schäumenden und gurgelnden Wasser so gar nichts Gefährliches zu erkennen vermochte: „Wenn ich es mir so anschaue, würde ich keine Minute glauben, dass es gefährlich ist.“ Und wenn das der Minister sagte, dann musste das doch ganz einfach stimmen, zumindest bei den biederen Bundesbürgern, denen hinsichtlich weltlicher und geistlicher Obrigkeiten von Kindesbeinen an das Bild von unumstößlichen und außerhalb jeder Kritik stehenden honorigen Institutionen anerzogen worden war. Die ebenfalls eilends am Ort der Katastrophe erschienenen obersten Militärs, der Generalinspekteur der Bundeswehr, General Adolf Heusinger (1897 - 1982), im „Dritten Reich“ Chef der Operationsabteilung im Oberkommando des Heeres, und Heeresinspekteur Generalleutnant Hans Röttiger (1896 - 1960), konnten selbstverständlich nichts anderes „feststellen“ als der Minister. Den Vogel ab schoss der Kommandeur der Luftlandedivision, Oberst von Baer, der schon vor seinem „obersten Dienstherrn“ per Hubschrauber vom Stabsquartier in Eßlingen nach Kempten geeilt war. Gemäß dem alten Kommiss-Grundsatz, wonach ein Fehlgriff bei der Wahl der Mittel den Truppenführer nicht so sehr belastet wie das Unterlassen jeder Maßnahme überhaupt, hielt er es für richtig, eine Badehose anzuziehen und in der Iller umherzuwaten, „um die Strömung zu prüfen“, wie es zur Begründung hieß. Ja, wenn der Oberst und Kommandeur in diesem Fluss herumpatschen kann, ohne Schaden zu nehmen, so die messerscharfe Schlussfolgerung für im Denken Ungeübte, dann konnte doch nur so ein subalterner kleiner Vorgesetzter, der sich wohl zwecks Anerkennung und Beförderung wichtig machen wollte, die Schuld tragen!

Von nun an sollte alles so schnell wie möglich vergessen werden – die Opfer waren noch nicht einmal alle geborgen worden, da fand schon am 6. Juni, drei Tage nach der Katastrophe, in Kempten eine große Trauerfeier statt, wobei ein einzelner Sarg stellvertretend für das gemeinsame nasse Grab stand, das die jungen Soldaten in der reißenden Iller hatten finden müssen: Walter Hanakam, Walter Schneider, Günter Stegmayer, Helmut Ottmüller, Siegfried Schwartz, Rudolf Weiß, Karl Koczor, Horst Leidner, Gerhard Pfeifer, Willi Kleinknecht, Johann Leipert, Günther Isak, Werner Puscher, Gerhard Zarn und Hans-Jörg Scherenbach4 – sie alle wurden für eine Politik geopfert, die aus den Katastrophen von 1918 und 1945 allenfalls eine „Lehre“ gezogen hatte, „es beim nächsten Mal besser zu machen“. Bei der Einweihung des vom Landkreis Kempten errichteten Gedenksteins sprach Minister Franz Josef Strauß, der selbstverständlich eisern an der Legende von der „Verkettung unglücklicher Umstände“ festhielt: „Fünfzehn junge wehrpflichtige Soldaten haben ... durch Verquickung besonders tragischer Umstände den Tod gefunden.“ Zur Aufmunterung sprach er weiter solch kernige Sätze wie: „Zutiefst erschüttert und bewegt, gedenkt mit mir in dieser Stunde die gesamte Bundeswehr in Ehrfurcht der heimgegangenen Kameraden. Wir gedenken gleichzeitig in stiller Anteilnahme ihrer so hart betroffenen Angehörigen. Ihr Opfer und ihr Leid verpflichten uns in unserem Dienst zum Schutz unserer Heimat.“ Dass die BRD eines solchen „Schutzes“ keineswegs bedurfte, sondern das Profitstreben der bereits zweimal gescheiterten alten Eliten, verschwieg er wohlweislich. Die systemtragenden Medien legten allen erdenklichen Fleiß an den Tag, um den Soldatentod in Friedenszeiten als ein zwar bedauerliches, im Grunde aber unvermeidbares Berufsrisiko hinzustellen. So schrieb mit Adelbert Weinstein (1916 - 2003) ein ehemaliger Major im Generalstab der Wehrmacht als Militärexperte der großbürgerlichen „Frankfurter Allgemeinen Zeitung“: „Soldatsein ist immer mit Gefahren verbunden, ob im Frieden oder im Krieg. Man wird Unfälle bei der Bundeswehr, wie in jedem Betrieb, durch Sorgfalt auf ein Mindestmaß beschränken können. Vermeiden lassen sie sich nie.“ Die aggressive und friedensgefährdende Politik der Wiederaufrüstung und Remilitarisierung kam dabei gar nicht erst vor, von Kritik an dieser gar nicht zu reden. Der Verfasser solcher Persilscheine sollte dafür schließlich 1962 mit der Beförderung zum Bundeswehr-Oberstleutnant der Reserve belohnt werden. Fast überflüssig ist es da, zu erwähnen, dass er bald darauf zum Unmut großer Teile der „FAZ“-Leserschaft auch den verbrecherischen Krieg der USA in Vietnam mit einer Energie und Zähigkeit rechtfertigte, die einer besseren Sache wert gewesen wären.

Zur Beruhigung der Öffentlichkeit mussten natürlich Schuldige gefunden und bestraft werden. Ähnlich der Äußerung Augusts III. von Sachsen und Polen im Mehrteiler des DDR-Fernsehens „Sachsens Glanz und Preußens Gloria“ - „Der Vieth war's also, er muss eins hinten draufbekommen!“ - kann man hier sagen „Der Julitz war's, der Julitz ganz allein!“ Da solcherart Alleinschuld aber wohl auch schlichten Gemütern nicht ganz eingängig sein mochte, wurde zu einem bewährten Mittel gegriffen und gleich noch der Bataillonskommandeur, Major Alfred Genz, und der Kompaniechef, Oberleutnant Sommer, „vorläufig vom Dienst suspendiert“, Zugführer Schäffler und sein Stellvertreter Julitz in Haft genommen. Glaubt man einschlägigen Veröffentlichungen, so hatte Major Genz Durchquerungen der Iller mehrfach untersagt, dennoch wurden sie munter weiterbetrieben, weshalb die von Stabsoberjäger Julitz befohlene Aktion kein Einzelfall war: Beispielsweise berichtete der Iller-Anwohner Fliegel: „Schon vor einigen Wochen waren weiter unten Soldaten durch das eisige Wasser gegangen. Da habe ich noch zu meiner Frau gesagt: ,Das gibt noch mal ein Unglück'.“ Von der Mutter des ertrunkenen Jägers Walter Schneider in Donaueschingen war zu hören: „Walter hat mir zuletzt geschrieben, dass man sie oft bis zum Hals durchs Wasser geschickt hat. Anschließend bekamen sie nur zwei Stunden Schlaf, bevor sie wieder zur Übung mussten.“ Die Schwester des ertrunkenen Jägers Hans-Jörg Foehrenbach5 aus Donaueschingen ergänzte diese Aussagen wie folgt: „Schon in seinen ersten Briefen schrieb mein Bruder einmal von einem vier- bis fünfstündigen Marsch durch gefährliches Sumpfgelände.“ Kompaniechef Sommer sowie die Stabsoberjäger Schäffler und Julitz wurden im August 1957 vor dem Landgericht Kempten wegen „fahrlässiger Körperverletzung“ und „fahrlässiger Tötung“ angeklagt. Der Prozess ging aus wie das sprichwörtliche „Hornberger Schießen“: Die beiden ersten wurden freigesprochen, Stabsoberjäger Julitz zu einer Haftstrafe von acht Monaten verurteilt, die mit der Untersuchungshaft „verrechnet“ wurde. Was als Reststrafe übrigblieb, wurde „zur Bewährung ausgesetzt“, eine Krähe hackt schließlich der anderen kein Auge aus. Wie einschlägigen Veröffentlichungen zu entnehmen ist, brachte er es später noch bis zum Hauptmann der Bundeswehr, immerhin hatte er ja zur Genüge unter Beweis gestellt, dass er das ihm anerzogene bedenkenlose und nassforsche Draufgängertum schon früh tief verinnerlicht hatte. Welcher Stellenwert solcherart hochgefährlicher Untugend beigemessen wird, zeigen die Kriegseinsätze der Bundeswehr gegen Jugoslawien, vor den Küsten Ostafrikas und Syriens, vor allem aber in Afghanistan. Der Traum Konrad Adenauers vom „Marsch der Bundeswehr mit klingendem Spiel durchs Brandenburger Tor“ ging zwar nicht in Erfüllung, doch nur in dieser Form, fanden sich doch im Zeitraum 1989/90 genügend eigene Politiker, die vordem „mitgetragen, mitverantwortet und mitverwirklicht“ und dazu „ihren eigenständigen, unverwechselbaren Bündnisbeitrag“ geleistet hatten, die sich nach schnellem Gesinnungswechsel dazu hergaben, die DDR an die politischen Erben des „alten Fuchses aus Rhöndorf“ auszuliefern. Da bedurfte es keines Schießkrieges mehr, die Garnisonen und Bombodrome wurden der Bundeswehr ganz einfach geschenkt. Eines ist freilich noch festzustellen: Die Beseitigung der DDR war eine entscheidende Voraussetzung für die Entfesselung hemmungslosen neuen Größenwahns und damit für die hochgefährliche Beteiligung an Kriegen in aller Welt, deren Folgen noch nicht abzusehen sind. Und noch etwas: Hätte auch nur ein einziger Soldat der NVA seinen Fuß zu Kampfeinsätzen auf fremden Boden gesetzt, Politik und Propaganda der BRD hätten sich vor Empörung ebenso wenig zu lassen gewusst wie hierzulande die selbsternannten „Bürgerrechtler“ samt der von Bonn so hofierten „unabhängigen Friedensbewegung“, von denen selbstverständlich kein Wort des Protestes gegen die Kriegseinsätze der Bundeswehr zu hören ist. Warum wohl?

 

„50 Jahre DDR“, Verlag Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 1999

„50 Jahre Mauerbau“, Internet-Seite der Gesellschaft zum Schutz von Bürgerrecht und Menschenwürde e.V.

Internet-Lexikon WIKIPEDIA

DER SPIEGEL“ 24/1957, „Der Tod von Kempten“

Bild: Einmal im Jahr wird der Opfer der Katastrophe von 1957 gedacht, doch die richtigen Lehren daraus wurden nie gezogen. An den Kriegseinsätzen wird ebenso stur festgehalten wie die Abschaffung von Bundeswehr und NATO abgelehnt werden. (Quelle: Internet)

1In mehr als nur zweifelhafter Treue zu dieser Vergangenheit hatte er 1951 öffentlich die Begnadigung aller von den alliierten Siegermächten zum Tode verurteilten Nazi- und Kriegsverbrecher gefordert.

2Als Bundesjustizminister (1965 – 1966) trat er für die Streichung von Artikel 102 GG ein und forderte die Wiedereinführung der Todesstrafe für Mord und andere Kapitalverbrechen, was ihm den Spitznamen „Kopf-ab-Jaeger“ einbrachte.

3Als Vizepräsident des Bundestages hatte er 1970 erklärt, niemals eine Frau in Hosen im Parlament, geschweige denn an dessen Rednerpult dulden zu wollen. Als daraufhin die SPD-Abgeordnete Lenelotte von Bothmer (1915 – 1997) aus Protest erstmals am 15. April 1970 im Hosenanzug das Parlament betrat und sich so am 14. Oktober auch ans Rednerpult wagte, war das für die Konservativen ein Skandal ersten Ranges, weshalb ihr zahlreiche anonyme Briefe mit Beleidigungen und Schmähungen zugingen.

4Nach anderer Quelle (DER SPIEGEL): Foehrenbach

5Nach anderer Quelle (WIKIPEDIA): Scherenbach