Aus dem Kalten Krieg – vor 55 Jahren wurde Hauptmann Rudi Arnstadt ermordet

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Rudi Arnstadt, Hauptmann der Grenztruppen, wurde am 14. August 1962 beim rechtswidrigen Vordringen von Angehörigen des BGS auf das Hoheitsgebiet der DDR durch einen Schuss aus der Waffe des Oberjägers Hans Plüschke ermordet.

Von Hans-Joachim Weise 

 

Der DDR wird gern vorgeworfen, zum Hass erzogen zu haben. Zum Beweis dessen wird üblicherweise die dafür beweiskräftig genug erscheinende Losung vom „Hass auf den Imperialismus“ angeführt. Nun ist dieses Stadium des Kapitalismus ob seiner immer maßloser werdenden sozialen Ungleichheit, Ungerechtigkeit und Unsicherheit, seiner häufig praktizierten menschenverachtenden Grausamkeiten in Gestalt verbrecherischer Aggressionskriege und blutiger Diktaturen, seiner über Leichen gehenden und auf die Natur als die Lebensgrundlage der Menschheit keine Rücksicht nehmenden Profitgier tatsächlich hassenswert. Doch handelte es sich hier keineswegs um völlig irrationalen Gefühlsaufwallungen entspringenden blindwütigen Hass, sondern um eine auf humanistischem Gedankengut beruhende rationale Ablehnung dieses Systems. Wo wirklich zum Hass als Ausdruck blindwütiger irrationaler Gefühlsaufwallungen erzogen wurde, zeigte sich auf der anderen Seite der Grenze: Dieser Hass entsprang dem schon von Thomas Mann als „die Grundtorheit unserer Epoche“ gegeißelten Antikommunismus, der in der BRD bekanntlich bis heute Staatsdoktrin ist, ja sogar den Rang einer Art Staatsreligion genießt. In der von den in ihr Herrschenden zur „Frontstadt“ gemachten Besonderen Politischen Einheit Berlin-West nahm dieser kaum noch steigerbare extreme Formen an. Man denke beispielsweise an die 1951 in Berlin-Hauptstadt der DDR stattgefunden habenden III. Weltfestspiele der Jugend und Studenten. Der Regierende Bürgermeister von Berlin-West, der vom Kommunisten zum rechten Sozialdemokraten und extremen Antikommunisten gewendete Ernst Reuter, hatte die Teilnehmer offiziell zum Besuch seiner „Frontstadt“ eingeladen. Als diese zwar kamen, aber entgegen seinen Erwartungen für Frieden, Abrüstung und Verständigung demonstrierten anstatt sich ausschließlich auf die als Köder präsentierten Bananen und Zigarettenpackungen zu stürzen, wurden nicht nur die Polizei, sondern auch die Schlägertrupps der berüchtigten „Kampfgruppe gegen Unmenschlichkeit“ losgelassen, die in ihrem blindwütigen antikommunistischen Hass allesamt zu einer wahren Prügelorgie aufliefen. Zahlreiche Schwerverletzte waren die Folge. Als der Präsident der Volkskammer, Dr. Johannes Dieckmann (LDPD), auf Einladung des Liberalen Studentenbundes am 13. Januar 1961 zu einem Gesprächs- und Diskussionsabend im bundesdeutschen Marburg weilte, hatten die Kreisverbände von CDU, FDP und SPD schon im Vorfeld eine wüste antikommunistische Hetze entfacht, zumal sie das von ihnen verlangte Verbot mangels ausreichender Rechtsgrundlage nicht durchsetzen konnten. Das nahe Marburg gelegene Kurhaus Marbach wurde durch drei Hundertschaften Polizei abgeschirmt, während der Saal nicht nur bis auf den letzten Platz besetzt war, sondern sich auch zahlreiche Pressevertreter darin drängten. Zwischen vier- und fünftausend aufgehetzte Personen, darunter zahlreiche Mitglieder schlagender Verbindungen, randalierten vor dem Gebäude, schnitten aus einer eigens zu diesem Zweck angefertigten DDR-Flagge das Staatswappen mit den Symbolen friedlicher Arbeit heraus, verbrannten es und grölten die dritte Strophe des „Deutschlandliedes“. Dann wurde gebrüllt „Dieckmann raus, hängt ihn auf!“ und Steine gegen die Fenster geworfen. Einen bislang nicht dagewesenen Höhepunkt erreichte die gegen die DDR geschürte Hass- und Pogromstimmung nach der Grenzschließung am 13. August 1961. Obwohl dem Senat von Berlin-West schon im Oktober 1960 klar war, wohin seine Politik des Missbrauchs der Besonderen Politischen Einheit als „billigste Atombombe“ (Ernst Reuter) zwangsläufig führen musste, wurde sich sowohl einer kritischen Analyse all dessen als auch der Entwicklung eines sachlichen Verhältnisses zur DDR stur verweigert. Stattdessen wurde eine wüste antikommunistische Hetze entfacht und das Mittel der Provokation zu bislang ungekannter giftiger Blüte getrieben. Waren vor der Grenzschließung einzelne Angehörige der Deutschen Volkspolizei wie Helmut Just und Herbert Liebs geplanten oder spontanen Mordaktionen zum Opfer gefallen, so häuften sich solche Fälle vor allem im Jahre 1962. Zum Teil waren es Bürger der DDR, die als bewaffnete Grenzdurchbrecher eiskalt und hinterrücks Angehörige der nunmehrigen Grenztruppen ermordeten. Dazu kamen nun in verstärktem Maße bewaffnete Schleuserbanden aus Berlin-West, die unter der Grenze Tunnel gruben, um aus blindwütigem antikommunistischen Hass und zunehmender Geldgier durch die „Schaufensterpolitik“ verblendete Bürger der DDR illegal in die „Frontstadt“ zu verbringen. Die Ermordung von Angehörigen der Grenztruppen war dabei von vornherein einkalkuliert. Prominentestes Mitglied dieser Schleuser- und Mörderbanden war übrigens der spätere bundesdeutsche Astronaut Reinhard Furrer. Besonders hervor bei deren Förderung tat sich der Springer-Konzern, dessen Chef Axel Cäsar Springer den Bau eines solchen Schleusertunnels vom nahe der Grenze gelegenen Verlagshochhaus persönlich genehmigt hatte. Zum Dritten wurde bewusst und vorsätzlich die politische Provokation gesucht, um zu testen, wie weit die DDR gereizt werden konnte. Mit dieser „Politik der Nadelstiche“ wurde einerseits versucht, den eigenen Hass abzureagieren als auch die andere Seite so weit zu bringen, dass sie sich zu unbedachten Handlungen hinreißen ließ, um letztlich Vorwände für eine militärische Aggression zu erhalten. So schossen Angehörige der Polizei von Berlin-West und des Bundesgrenzschutzes der BRD (BGS) sowohl über die Grenze als auch vom rechtswidrig betretenen Hoheitsgebiet der DDR. Oftmals handelte es sich um planmäßig vorbereitete Provokationen, da sowohl Vertreter von Presse, Funk und Fernsehen als auch hochrangige Staatsbeamte und Angehörige der US-Armee anwesend waren. Mit so eiskalten wie triumphierenden Schlagzeilen in der Art „Ich habe den Vopo erschossen!“ oder „Ich habe den Vopo umgelegt!“ steigerten Blätter wie jenes für geistig Minderbemittelte erfundene mit den vier Großbuchstaben im Titel ihre Auflagen und schürten fleißig den Hass gegen den sozialistischen deutschen Staat.

So wurde der auf dem Hoheitsgebiet der DDR befindlich gewesene Hauptmann der Grenztruppen Rudi Arnstadt am 14. August 1962 bei Wiesenfeld im Kreis Bad Salzungen durch den BGS-Grenzoberjäger Hans Plüschke ermordet. Die Anwesenheit weiterer Angehöriger von BGS und Zoll sowie von Journalisten, Angehörigen der US-Armee und gar noch eines Regierungsdirektors im hessischen Finanzministerium sprechen dafür, dass es sich um eine beabsichtigte und somit gezielte schwere Grenzprovokation handelte. Die in der BRD verbreitete Darstellung, es seien „lediglich“ die Arbeiten zur Befestigung der Staatsgrenze „beobachtende Zaungäste“ gewesen, erscheint von vornherein unglaubwürdig. Die bereits in den frühen Morgenstunden festzustellen gewesene ungewöhnlich hohe Zahl von BGS-Angehörigen, nämlich in Zugstärke (40 Mann), und Zivilpersonen hatte Hauptmann Rudi Arnstadt als Kompaniechef veranlasst, sich in Begleitung seines Fahrers Karlheinz Roßner in diesen Abschnitt zu begeben. Dort musste er feststellen, dass zwei Angehörige des BGS, die Oberjäger Dieter Koch und Heinz Fischer, die Staatsgrenze überschritten hatten und sich illegal auf dem Hoheitsgebiet der DDR aufhielten. In der BRD wurde anschließend behauptet, sie hätten das nicht gewusst, da der Grenzstein in einem Getreidefeld nicht zu sehen gewesen sei. Ein bundesdeutscher Landwirt hätte diesen Zipfel des Staatsgebietes der DDR einfach seinem Acker zugeschlagen und bearbeitet. Eine Erklärung, wie das unter den Augen von Angehörigen der Deutschen Grenzpolizei bzw. nun der Grenztruppen möglich gewesen sein sollte, bleiben die in der BRD verfassten Quellen allerdings schuldig. Dabei war die Grenze auf bundesdeutschem Staatsgebiet mit Schildern, die außer dem in Großbuchstaben aufgebrachten Wort „HALT!“ den so falschen wie gehässigen Begriff „Zonengrenze“ trugen, mehr als nur deutlich sichtbar markiert. Außerdem gab es auch Schilder mit der Aufschrift „Sowjetzonale Minen!“. Überdies zeigt ein bei https://www.welt.de › Kultur › Geschichte veröffentlichtes Bild, dass jenes Getreidefeld genau an der Grenze endete und der in einem Knick stehende Grenzstein 330 deutlich zu sehen war. Von Rudi Arnstadt zum Verlassen des Staatsgebietes der DDR aufgefordert machten die BGS-Angehörigen kehrt und zogen sich auf das Gebiet der BRD zurück. Die anschließend die Grenze überschreitende Gruppe, Hauptmann Meißner und die Oberjäger Hans Plüschke und Dieter Stief, wusste also ganz genau, dass sie rechtswidrig auf das Hoheitsgebiet der DDR vordrang. Sie konnte sich demzufolge nicht einmal mehr mit dem im Getreidefeld angeblich nicht sichtbar gewesenen Grenzstein herausreden. Nachdem sie die Aufforderung Rudi Arnstadts, sich auf ihr Staatsgebiet zurückzuziehen, missachtet hatte, gab der Posten befehlsgemäß einen Warnschuss in die Luft ab. Der Hauptmann selbst setzte einen zweiten Warnschuss in den Boden nach. Daraufhin schoss Plüschke auf ihn. Die tödlichen Schüsse trafen Rudi Arnstadt zwischen Nasenwurzel und rechtem Auge, so dass er noch während des Krankentransports verstarb. Unterdessen setzten sich die drei BGS-Angehörigen vom Ort des Verbrechens auf ihr Staatsgebiet ab. Der Name des Täters wurde in der BRD fast vier Jahrzehnte lang geheimgehalten, Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Fulda mit der Behauptung, es habe sich um „Notwehr“ gehandelt, nach wenigen Wochen eingestellt. So wurde auch von den Ermittlungsorganen der DDR irrtümlicherweise vermutet, Hauptmann Meißner oder Oberjäger Koch sei der Mörder gewesen. In der BRD wurden die Geschehnisse freilich ganz anders dargestellt. Vor allem wurden aus den abgegebenen Warnschüssen ganz einfach gezielte Schüsse auf die BGS-Angehörigen gemacht und behauptet, diese hätten dann lediglich in Notwehr zurückgeschossen. Die Staatsanwaltschaft Fulda nahm diese Darstellung 1996 zum Anlass, gegen Karlheinz Roßner ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Dieses musste freilich sehr schnell wieder eingestellt werden, was offiziell mit der „Abwesenheit des Beschuldigten“ begründet wurde. Ebenso wurde die Tatsache der Grenzverletzung bestritten und behauptet, Hauptmann Meißner und die beiden Oberjäger Plüschke und Stief hätten sich auf den Gebiet der BRD befunden. Ja, teilweise wurde sogar behauptet, nicht die drei BGS-Angehörigen, sondern Hauptmann Rudi Arnstadt hätte die Grenzverletzung begangen! Dass das Verbrechen als „Heldentat“ gefeiert wurde, versteht sich ebenso von selbst wie die Tatsache, dass Plüschke, der den Mord übrigens erstmals im Mai 1993 und damit volle 31 Jahre danach sowie nochmals im August 1997 öffentlich zugab (In einer 1986 ausgestrahlten Fernsehsendung war er noch anonymisiert und sein Gesicht unkenntlich gemacht worden.), im Gegensatz zu Angehörigen der Grenztruppen nicht als „Todesschütze“ oder „Mauermörder“ gilt: Im Grenzabschnitt Schönberg im Bezirk Schwerin riefen BGS-Angehörige den Grenzposten der DDR zu „Bei euch ist schon wieder einer krepiert! Bald wird der nächste krepieren!“ Auf dem an den Kreis Lobenstein grenzenden Gebiet der BRD klatschten Angehörige des BGS auf die Nachricht von der Ermordung Rudi Arnstadts frenetischen Beifall!

Dass sich der Vorfall keineswegs aus einer bloßen „Beobachtung“ der Arbeiten zur Grenzsicherung entwickelt hatte, sondern dass der genannte Personenkreis ganz anderes im Sinn gehabt hatte als lediglich die Befriedigung menschlicher Neugier, zeigten die anschließenden Reaktionen: Über dem Schauplatz der Mordtat kreisten alsbald US-amerikanische Hubschrauber. Gefechtsalarm wurde ausgelöst und mit Panzerfahrzeugen ausgerüstete Truppen bezogen Stellung. Die USA-Botschaft in Bonn informierte unverzüglich das State Department, also das Außenministerium in Washington. Damit war klar, dass der Grenzabschnitt bei Wiesenfeld für USA und NATO eine ganz besondere Bedeutung hatte: Dieses von der US-Armee „Fulda Gap“ („Fuldaer Lücke“) genannte und auch als „Thüringer Balkon“ bekanntgewordene Geländestück ragte am weitesten in das Gebiet der BRD hinein. Hartgesottene Antikommunisten befürchteten in ihrer Hysterie, dass hier Truppen des Warschauer Vertrages am leichtesten auf NATO-Gebiet vordringen, die BRD in zwei Teile aufspalten und innerhalb zweier Tage den Rhein erreichen könnten. Dass hochrangige Politiker und Militärs nicht einmal selbst an diese „kommunistische Bedrohung“ glaubten, belegte die Äußerung des späteren Verteidigungsministers Georg Leber. Über ein vom belgischen General Robert Close ausgearbeitetes Bedrohungsszenario höhnte er hinsichtlich der Behauptung, sowjetische Truppen könnten binnen zwei Tagen am Rhein stehen, berechtigt: „Nur wenn alle Soldaten der Bundeswehr und alle deutschen Polizisten für die Sowjets den Verkehr regeln.“ Auf jeden Fall waren in den Straßen entlang eines 50 km breiten Streifens entlang der Staatsgrenze zur DDR Sprengschächte angelegt worden. Außerdem war der Einsatz von 141 taktischen Kernwaffen (!) vorgesehen. Der Grenzabschnitt bei Wiesenfeld hatte aber für die NATO noch eine weitere wichtige Bedeutung: In seiner unmittelbaren Nähe betrieben die USA auf dem am weitesten in das Gebiet der DDR vorgeschobenen Zipfel die heute als angeblicher „Vorposten der freien Welt“ so verklärte Spionagestation „Point Alpha“!

Auffällig ist übrigens, dass der Todesschütze Plüschke nach seinem Eingeständnis ebenfalls ermordet und dass dieses Verbrechen eigenartigerweise nie aufgeklärt wurde: Am 15. März 1998 wurde der selbstfahrende Taxiunternehmer etwa 10 km von der Stelle entfernt, wo er Rudi Arnstadt ermordet hatte, erschossen aufgefunden. Seine Leiche wies auffälligerweise die gleichen Schussverletzungen auf, wie er sie einst Rudi Arnstadt beigebracht hatte. Wer oder was hatte Plüschke veranlasst, 36 Jahre nach dem Verbrechen wieder in Richtung Tatort zu fahren? Weshalb befanden sich die Einschüsse im selben Kopfbereich wie damals bei Rudi Arnstadt? Dass es sich nicht um einen Raubmord gehandelt hatte, bewies die unberührt im Taxi liegengelassene Geldtasche Plüschkes. Natürlich waren Boulevardblätter wie „Super-Illu“ schnell mit den passenden Mutmaßungen und Behauptungen dabei: Von einer „Wiederauferstehung des MfS“ wurde ebenso gefaselt wie von einem „Racheakt“. Dabei war sogar von einem Schießkugelschreiber die Rede, der allerdings ebenso wenig gefunden wurde wie das Kaliber des Geschosses festzustellen war. Es sei beim Auftreffen in verschiedene Splitter zerplatzt, hieß es. Angaben über die Entfernung, aus der geschossen wurde, gibt es gleichfalls nicht. Kriminalisten können aber doch feststellen, ob es sich um einen aufgesetzten Schuss, einen Nahschuss oder einen aus mehreren Metern Abstand abgegebenen Schuss handelt. Auf jeden Fall verliefen alle Ermittlungen im Sande, erst recht fanden sich keinerlei Spuren, die zu ehemaligen MfS-Angehörigen führten. Selbst die auch deren Interessen vertretende Gesellschaft für Bürgerrechte und Menschenwürde (GBM) hatte erst durch das Studium staatsanwaltschaftlicher Akten erfahren, dass Plüschke der Täter war. Die zuvor von der GBM gestellte Strafanzeige hatte sich aus eben dieser bisherigen Unkenntnis gegen den einstigen BGS-Angehörigen Koch gerichtet. Der Irrtum wurde erst aufgeklärt, nachdem Frank Osterloh, Rechtsanwalt der GBM, als Vertreter von Veronika Arnstadt Einsicht in die Akten gewährt worden war. Wer also könnte ein gravierendes Interesse am Schweigen Plüschkes haben? Warum hatte er überhaupt den Mord zugegeben, zumal berichtet wird, dass er bei seinen Aussagen vor der Fernsehkamera sichtlich von Angst geplagt war? Das zeigte nebenbei, dass er kein reines Gewissen hatte, womit die einstige Behauptung von einer angeblichen „Notwehr“ und dem ausschließlichen Aufenthalt der BGS-Gruppe auf eigenem Staatsgebiet unmöglich der Wahrheit entsprechen konnte. Erhärtet wird das durch die Tatsache, dass er nach dem Ende seiner Dienstzeit 1970 keine weitere Verwendung beim BGS fand, wie es hieß, aus Gründen seiner eigenen Sicherheit. Der BGS war nämlich ausschließlich an den Grenzen der BRD zur DDR und zur ČSSR stationiert. Außerdem durfte er eine Pistole mit sich führen. Hauptmann Meißner, von dem er wohl hinsichtlich seiner weiteren Verwendung bei BGS oder Zoll Unterstützung erwartet hatte, war kurz nach dem Vorfall versetzt worden und für Plüschke unauffindbar. Weiter ist zu fragen: Wem war daran gelegen, mit allen Mitteln zu verhindern, dass er möglicherweise weitere bislang geheimgehaltene Informationen preisgeben würde? Wer sorgte warum dafür, dass der Mord bis heute nicht aufgeklärt wurde? Gab es tatsächlich so wenig verwertbare Spuren?

Die Ermordung Rudi Arnstadts löste in der DDR völlig zu Recht eine Welle des Entsetzens, des Mitgefühls und der Empörung aus. Die zahlreichen Protesterklärungen und -briefe aus Arbeitskollektiven wie auch von Privatpersonen waren der Bundesregierung keineswegs angenehm. Allerdings war die politische Führung der DDR nicht in der Lage, eine sachlichere Sprache als die des Kalten Krieges zu finden. Gewiss, wie es in den Wald hineinruft, so schallt es heraus, sagt der Volksmund. Wer die 1950er und 1960er Jahre selbst erlebt hat, der weiß noch, welch gehässige Töne der bundesdeutsche Politik- und Meinungsmachebetrieb damals angeschlagen hatte. Äußerst rüde verbale Schlagabtausche mit wüsten Beschimpfungen gehörten leider zum Alltag in Presse, Funk und Fernsehen wie auch in Reden von Politikern. Doch politisch-moralische Überlegenheit ist wohl kaum dadurch zu erreichen, dass man Gleiches mit Gleichem zurückzahlt. Allerdings macht es sich zu leicht, wer allein nach heutigen Maßstäben urteilt und die damalige äußerst angespannte, ja aufgeheizte Lage unberücksichtigt lässt. Dem bundesdeutschen Politik- und Meinungsmachebetrieb jedenfalls waren die Töne, wie sie beispielsweise Horst Sindermann, damals Leiter der Abteilung Agitation des ZK der SED, anschlug, hochwillkommen, es sich sehr einfach zu machen und die berechtigten Proteste aus der DDR als bloße „kommunistische Propaganda“ abzutun. Es konnten noch so viele und noch so erdrückende Tatsachen und Beweise vorgelegt werden, in Bonn war das der erwünschte Anlass, sie als bloße „Propaganda“ hinzustellen. Indem die Bundesregierung alles für sie Kompromittierende mit der „Propaganda“-Behauptung einfach vom Tisch wischte, entzog sie sich ihrer Pflicht zur kritischen Auseinandersetzung mit der eigenen aggressiven und daher friedensgefährdenden Politik ebenso wie der zur juristischen Ahndung solcher gegen die DDR gerichteter Verbrechen. Folglich erregten der feige Mord wie auch die gegenüber der DDR betriebene aggressive Politik allenfalls bei realistisch und unvoreingenommen denkenden Bundesbürgern Anstoß. Dass deren Anzahl unter den Bedingungen des herrschenden rüden Antikommunismus damals nicht gerade sehr groß war, versteht sich von selbst. Doch Schlagabtausche hin, Schlagabtausche her, Tatsache ist und bleibt, dass der Mörder regierungs- und justizoffiziell so gedeckt wurde, dass er den Ermittlungsorganen der DDR zeitlebens unbekannt blieb. Dem sozialistischen deutschen Staat mit allen Mitteln zu schaden, war untrennbarer Bestandteil jener Politik, die von der Zeitung „Badische Neueste Nachrichten“ vom 26. Mai 1956 wohl am offensten und brutalsten zum Ausdruck gebracht worden war: „Aus dieser sogenannten Deutschen Demokratischen Republik darf nichts werden!“ Da ist es kein Wunder, dass dieser wie auch alle anderen Fälle von Morden an Angehörige der Deutschen Volkspolizei, der Deutschen Grenzpolizei und der Grenztruppen der DDR nur in ganz wenigen Fällen und erst auf Grund von Strafanzeigen wieder aufgerollt wurden. Doch selbst dann, wenn wie im Falle Reinhold Huhns der Mord in letzter und höchster Instanz tatsächlich als Mord und damit als schwerstes Verbrechen gebrandmarkt wurde, erhielt keiner der Täter die gerechte Strafe.

Im übrigen ist die seit 1962 verfolgte Linie in der Mordsache Rudi Arnstadt bis heute die gleiche geblieben. In Medien wie „DER SPIEGEL“, „DIE WELT“, n-tv und in von sich als Experten sehenden Verfassern geschriebenen Büchern wird die Grenzverletzung durch die BGS-Angehörigen nach wie vor bestritten. Ebenso wird die Behauptung aufrechterhalten, dass es sich bei den von Rudi Arnstadt und Karlheinz Roßner abgegebenen nicht um Warn-, sondern um gezielte Schüsse gehandelt habe. Dabei gibt es in den jeweiligen Darstellungen eine Reihe von Unterschieden, ja, Widersprüchen. So hieß es beispielsweise, ein Zeuge habe bekundet, dass Rudi Arnstadt gar nicht geschossen und in seinem Magazin deshalb auch keine Patrone gefehlt habe. Ebenso unterschiedliche Darstellungen gibt es hinsichtlich der Gründe für die Anwesenheit des Kompaniechefs in diesem Grenzabschnitt. Von der ungewöhnlich hohen Zahl auf der bundesdeutschen Seite anwesender Angehöriger des BGS sowie von Zivilpersonen ist darin keine Rede. Vielmehr heißt es, Rudi Arnstadt habe die mit den Bauarbeiten am Grenzzaun beschäftigten Pioniere beaufsichtigen wollen, um eine mögliche Fahnenflucht zu verhindern. Gerade solche rechtswidrigen Handlungen einzelner Angehöriger der bewaffneten Organe waren in der BRD natürlich gern gesehen, ließen sie sich doch hervorragend propagandistisch ausschlachten. Erinnert sei hier beispielsweise an das Bild, wo in Berlin-Hauptstadt der DDR ein Deserteur mit der Waffe in der Hand über den als provisorische Absperrung gezogenen Stacheldrahtzaun in die „Frontstadt“ Berlin-West springt. Diese Fahnenflucht wurde selbstverständlich mit Fleiß gegen die DDR vermarktet. Inzwischen ist freilich auch bekannt geworden, wie es dazu gekommen war, standen doch die Film- und Bildreporter auf Westberliner Seite in jenem Augenblick nicht zufällig an genau dieser Stelle: Die Fahnenflucht war vorher bis in alle Einzelheiten abgesprochen und der Mann dafür bezahlt worden. Als er seinen Zweck erfüllt hatte, wurde er freilich uninteressant. Der Mohr hatte seine sprichwörtliche Schuldigkeit getan und musste von nun an zusehen, wie er zurechtkam. Erst als er vor einigen Jahren verarmt und vereinsamt starb, hatte der Politik- und Meinungsmachebetrieb nochmals Anlass gehabt, jenes Bild von 1961 aus dem Archiv zu holen. Was nun den Zusammenhang zwischen diesem Fall und dem Tod Rudi Arnstadts betrifft, so heißt es in einigen bundesdeutschen Veröffentlichungen, auch aus seiner Einheit sei kurz zuvor ein Soldat in die BRD desertiert. Wenn das so war, dann kann man sich vorstellen, dass ein solcher Vertrauensbruch den auch von BGS-Angehörigen als sachlich, korrekt und zuverlässig geschilderten Hauptmann schwer getroffen hatte. Hinzu kamen in einem solchen Falle die bohrenden Fragen der ermittelnden Sicherheitsorgane, die dann zwangsläufig auch Selbstvorwürfe auslösten. Doch welchem Menschen kann man schon ins Gehirn sehen, um festzustellen, ob seine äußerliche Partei- und Staatstreue echt oder nur vorgegaukelt ist? Des weiteren wird Rudi Arnstadt der Versuch zugeschrieben, sein dadurch in den Augen seiner Vorgesetzten beschädigtes Ansehen wiederherstellen zu wollen. Dazu heißt es, ein Angehöriger der zu den Befestigungsarbeiten eingesetzten Pioniereinheit sei Tage zuvor fahnenflüchtig geworden und habe dabei eine Artilleriezugmaschine neuester sowjetischer Bauart gestohlen und in die BRD entführt. Sei es wie es sei, solche Militärtechnik erregte in jedem Falle die Aufmerksamkeit von NATO-Militärs und Geheimdiensten, ließen sich doch daraus wichtige Schlüsse über Bewaffnung und technische Ausrüstung der Armeen des Warschauer Vertrages ziehen. In diesem Zusammenhang wird Rudi Arnstadt unterstellt, er habe die BGS-Angehörigen auf das Staatsgebiet der DDR locken und wenigstens einen von ihnen festnehmen wollen. Mit diesem Faustpfand, so heißt es weiter, habe er gemeint, die Rückgabe der Artilleriezugmaschine erreichen zu können. Allerdings darf hier wohl guten Gewissens davon ausgegangen werden, dass Geiselnahmen nicht zu den Praktiken der Grenztruppen gehörten. Ungereimtheiten gibt es weiterhin beim Vergleich verschiedener Quellen sogar hinsichtlich des Namens von Rudi Arnstadts Mörder: Bei WIKIPEDIA heißt er nur Hans Plüschke, im „Kriminalreport“ des Hessischen Rundfunks wird er Hans Martin Plüschke genannt und in einem mit ihm geführten Interview heißt er plötzlich Toni Plüschke. Von beweiskräftiger Aufklärung kann da keine Rede sein, eher von schludriger Arbeit, aber auch von Verwirrung. Sollte die vielleicht sogar beabsichtigt sein? Für weitere Verwirrung sorgt die Angabe, die 1962 von der Ermittlungsgruppe des Ministeriums für Staatssicherheit angelegten Akten seien nur noch teilweise vorhanden, das meiste sei nicht mehr auffindbar. Sollte das Material, das möglicherweise wichtige Auskünfte über den tatsächlichen Hergang des Zwischenfalls vom 14. August geben könnte, wirklich 1989 vernichtet oder beiseite gebracht worden sein? Oder sollte das durch die damalige Gauck-Behörde erfolgt sein, um zu verhindern, dass die in der DDR offiziell gewesene Darstellung allgemein als die richtige anerkannt werden muss?

Der Leichnam Rudi Arnstadts wurde selbstverständlich mit militärischen Ehren beigesetzt. Gedenksteine sowie Benennungen von Straßen, Schulen, Kinderferienlagern, Ferienheimen und Arbeitskollektiven hielten die Erinnerung an ihn wach. In der BRD wurde das freilich als „Märtyrerkult“ und „Kult um einen sozialistischen Helden“ verhöhnt. Nur eines wurde dort nicht getan, sondern peinlichst vermieden – die kritische Auseinandersetzung mit der eigenen Politik. Doch mit dem 1989 erst herbeidemonstrierten und 1990 gar herbeigewählten Antikommunismus brach die große Zeit der Bilderstürmerei an, um eben diese mahnende Erinnerung auszulöschen. Am schnellsten gingen die neuen Herren in seinem einstigen Wohnort Geisa zu Werke und ließen vom Gedenkstein nur noch den Sockel stehen. Vom an der Stelle, wo Rudi Arnstadt ermordet worden war, gesetzten Stein wurde die Tafel entfernt. Am eifrigsten dabei war die gewendete SED-Bündnispartnerin CDU, die am 18. März 1990 in der katholisch geprägten Rhön dank völkerrechtswidriger Einmischung aus der BRD hohe Stimmengewinne eingefangen hatte. Nichts sollte mehr daran erinnern, dass die DDR von der BRD mit allen Mitteln bekämpft worden war, damit aus ihr „nichts werden“ konnte. In Frauenwald beseitigte, wie berichtet wurde, der rasch aus der SED ausgetretene Schuldirektor eigenhändig die Tafel mit dem Schriftzug „Rudi-Arnstadt-Oberschule“. Wahrscheinlich ahnte er in seinem vorauseilenden Gehorsam nicht einmal, dass er damit den Anfang vom Ende der Schule einleitete: Im Gefolge von „treuhänderischer“ Arbeitsplatzvernichtung und dadurch bedingter Abwanderung und Geburtenrückgang wurde sie wenige Jahre später geschlossen. Da den nun im Ort das Ruder führenden Herren aus der stockreaktionären DSU und nach deren alsbaldigem Ende aus der CDU nichts einfiel, was zu einer sinnvollen Nutzung hätte führen können, wurde das Gebäude erst dem dem Verfall preisgegeben und dann abgerissen. Das sind freilich nur einige Beispiele, die Anführung weiterer würde mehr als nur eine zusätzliche Seite füllen...

 

Quellen:

Allertz,Robert: „Im Visier die DDR. Eine Chronik“, 2. Auflage, EDITION BEROLINA, Berlin 2014

Bauer, Hans (Herausgeber): „Grenzdienst war Friedensdienst“, spotless im Verlag Das Neue Berlin, Berlin 2011

Heinrich, Eberhard und Ullrich, Klaus: „Befehdet seit dem ersten Tag“, Dietz Verlag, Berlin 1981

Kierstein, Herbert (Herausgeber): „Heiße Schlachten im Kalten Krieg“, Sonderausgabe, 1. Auflage, edition berolina, Berlin 2014

Teller, Hans: „Der kalte Krieg gegen die DDR“ (Untertitel: „Von seinen Anfängen bis 1961“), Akademie-Verlag, Berlin 1979

 

https://de.wikipedia.org/wiki/Rudi_Arnstadt

https://www.welt.de › DIE WELT https://www.welt.de › DIE WELT

https://www.welt.de › Kultur › Geschichte

www.hna.de › Politik › Bis heute ungeklärt: Wer erschoss Hans Plüschke?

www.n-tv.de › Politik

www.spiegel.de › einestages › 25 Jahre Deutsche Einheit

 

www.thueringer-allgemeine.de/.../Die-Grenze-10-Ein-sozialistischer-Held-und-ein-we