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März 2010
Hartz IV ein Verstoß gegen die Menschenwürde
Hartz IV muss nach dem Karlsruher Urteil neu berechnet werden eine Debatte über den Sozialstaat ist entbrannt, die vor allem die FDP demaskiert hat
DIE LINKE, Sozialverbände, Wissenschaftler und vielen Betroffene haben es immer gesagt: Hartz IV ist mit Artikel I des Grundgesetzes nicht vereinbar. Die Höhe des Arbeitslosengeldes II, insbesondere der willkürliche Satz für Kinder, ist ein Verstoß gegen die Menschenwürde. Dementsprechend begrüßten die Politiker der LINKEN das Verfassungsgerichtsurteil. Als „Ohrfeige für die neoliberalen Sozialstaats-Demontage-Aktionen von Rot-Grün bis Schwarz-Gelb“, kommentierte Bodo Ramelow, Fraktionsvorsitzender im Thüringer Landtag das Urteil. Es sei „eine deutliche Aufforderung, die gesellschaftspolitische Debatte um neue und praktikable Modelle einer menschenwürdigen, existenzsichernden sozialen Grundsicherung voranzutreiben,“ so der Oppositionsführer.
„Die LINKS-Fraktion hat einen Antrag formuliert, mit dem wir uns klar dafür einsetzen, dass der Regelsatz auf 500 Euro erhöht wird, dass die Sanktionsparagrafen ebenso wie das Konstrukt der Bedarfsgemeinschaft gestrichen werden“, erklärte die Vorsitzende des Sozialausschusses, Katja Kipping (MdB, DIE LINKE).
Wenig produktives zur dieser Debatte hat der FDP-Vorsitzende und Außenminister Guido Westerwelle beizutragen. Der Vizekanzler lehnte jede Debatte um eine Erhöhung von Hartz IV als „spätrömische Dekadenz“ und „geistigen Sozialismus ab“. Diese Äußerungen sorgten für heftige Reaktionen. „Westerwelle nähert sich der Volksverhetzung, wenn der Bundesaußenminister und Vizekanzler das gerade vom Bundesverfassungsgericht bestätigte Grundrecht auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums als ‚anstrengungslosen Wohlstand’ diffamiert, vergeht er sich an der verfassungsmäßigen Ordnung. Westerwelle ist in seinem Amt nicht mehr tragbar“, kritisierte der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Ulrich Maurer. Als „lebensfremd“ bezeichnete Kersten Steinke die Aussagen Westerwelles. „Da gibt es z. B. die so genannten Aufstocker, das sind abhängig Beschäftigte oder auch kleine Handwerker, deren Einkommen nicht zum Leben reicht und die zusätzlich Hartz IV beantragen müssen“, so die Vorsitzende des Petitionsausschusses im Bundestag. Sie fügte hinzu, dass allein im Kyffhäuser-Kreis jeder dritte Hartz IV beantragen muss, obwohl er einen Job hat.
Fu?r den Sozialrichter, Jens Petermann (MdB, DIE LINKE), ist „Hartz IV endgu?ltig gescheitert. Das Urteil bietet die Chance, noch in dieser Legislaturperiode ein menschenwu?rdiges, gerechtes, repressionsfreies System der sozialen Sicherung zu entwickeln.“ Hierzu gehört seiner Ansicht nach auch die Einfu?hrung eines gesetzlichen existenzsichernden Mindestlohnes. „Nicht Hartz IV ist zu hoch, die Löhne sind zu niedrig“, kritisierte auch der stellvertretende Vorsitzende der Fraktion DIE LINKE im Bundestag, Klaus Ernst.
Doch statt sich für die Einführung eine Mindestlohnes stark zu machen, damit „Arbeit sich wieder lohnt“, drängt Schwarz-Gelb auf eine Kürzung von Hartz IV. Dadurch würde das Lohnniveau weiter sinken und der Lohndumpingwettbewerb, auf dem Rücken von Geringverdienern und Mittelschicht, zunehmen. Für den Vorsitzenden der niedersächsischen LINKEN, Diether Dehm (MdB), wurde deutlich, dass: „diese antisoziale Volksverhetzung europaweit längst kein Einzelfall mehr ist. Westerwelle scheint sich an Aznar und Berlusconi zu orientieren, die bewiesen haben, wie Marktliberalismus und postfaschistisches Gedankengut zu einem demagogisch neuen Giftmix für das aggressivste Banken- und Konzernkapital zusammenfließen können“.
Thomas Holzmann
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Westerwelle, Merkel und Guttenberg prominente Vertreter von Parteien, die sich für Hungerlöhne einsetzen Aktion unbekannter Künstler in Berlin.
Foto: Uwe Pohlitz
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