24. Januar 2012

Rechtsstaat ad absurdum – Nazis als „schützenswerte Minderheit“?

Die NSU-Mitglieder Beate Zschäpe, Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt (rechts) bei der Nazidemo in Dresden

Mit 2011 ging gerade ein Jahr zu Ende, welches nicht zuletzt voller unerfreulicher Überraschungen steckte. Das Ausmaß, der gegen Antifaschisten gerichteten staatlichen Repression, ist deutlich gestiegen, was vor allem Menschen zu spüren bekamen, die in Dresden gegen einen Naziaufmarsch auf die Straße gingen. 

Die massenhafte Handydatenüberwachung, die über 200 durch Pfefferspray, Gummiknüppel und Hundebisse verletzten Demonstranten und etlichen Hausdurchsuchungen der Dresdner Staatsanwaltschaft in Sachsen, Jena, Stuttgart und Berlin sind uns noch gut in Erinnerung. Einer der Betroffenen, Jenas Stadtjugendpfarrer Lothar König, erreichte noch eine vorweihnachtliche Hiobsbotschaft. Die Anklage gegen ihn wurde nun erhoben, ein Gerichtsprozess rückt damit in greifbare Nähe. 

Er habe laut Anklageschrift bei den Protesten im Frühjahr 2011 unter anderem durch das Abspielen von „Musik mit aggressiven anheizenden Rhythmen“ Demonstranten zur Gewalt aufwiegelt. Währen der Kultsong „Keine Macht für Niemand!“ der deutschen Rockband „Ton, Steine, Scherben“ fast auf jeder Demo in Deutschland gespielt wird, setzt man in Sachsen durch das Abspielen scheinbar ganze Strafverfahren in Gang. Vom besonders schweren Fall des Landfriedensbruchs ist die Rede. Auch ein Verfahren wegen „Bildung einer kriminellen Vereinigung“ hatte man ihm angehängt, dann aber wieder vorläufig eingestellt. Kurz vor Weihnachten gerieten in diesem Verfahren neue Details an die Öffentlichkeit. In einer Sondersitzung des Landtags-Rechtsausschusses wurde bekannt, dass ein auf Lothar König registriertes Handy schon Wochen vor den Protesten bespitzelt wurde. Genutzt wurde es von seiner Tochter Katharina König, Landtagsabgeordnete der LINKEN. Mindestens zwei Telefonate hatte man abgehört, aufgezeichnet und aktenkundig erfasst, auch eine Observation gegen Katharina wurde beantragt und durchgeführt. Daraufhin erstattete ein Berliner Rechtsanwalt nun Anzeige, weil der Verdacht bestehe, dass die parlamentarische Immunität umgangen wurde. 

Dass in Sachsen der Rechtsstaat ad absurdum geführt wird ist ja leider nichts neues, so werden auch dutzenden Mandatsträgern, Journalisten und Rechtsanwälten bis heute konkrete Informationen über Art und Umfang der Handyüberwachung durch Funkzellenabfragen zu ihrer Person verweigert. Ebenfalls vor Weihnachten fanden dann auch noch Gerichtsverfahren gegen Personen statt, denen vorgeworfen wurde, den Naziaufmarsch durch friedliche Sitzblockaden gestört zu haben. 

Auch den Fraktionsvorsitzenden der LINKEN in Thüringen und Sachsen, Bodo Ramelow und Andre Hahn, wurde wegen des friedlichen Demonstrierens die Immunität entzogen. 

In einem der ersten Prozesse am 21. Dezember 2011 forderte selbst der Oberstaatsanwalt in seinem Plädoyer, den Angeklagten lediglich zu verwarnen. Der Richter ging jedoch weit darüber hinaus und verurteilte den Blockierer zu 15 Tagessätzen à 20 Euro. Ein Exempel sollte statuiert werden. Doch damit nicht genug. Richter Falk betonte in seiner Begründung auch, dass Nazis auf Grund ihres Minderheitenstatus einen speziellen Schutz genießen würden. Besondere Brisanz bekommt diese Argumentation von „Nazis als schützenswerter Minderheit“, wenn man bedenkt, dass die drei Nazi-Terroristen Jahr für Jahr am größten Naziaufmarsch Europas in Dresden teilgenommen hatten. Gegen das Urteil wurde Berufung eingelegt, die Chancen, dass es kippt, stehen gut. Schon aus formalen Gründen, denn ein Gutachten des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages bescheinigt, dass das sächsische Versammlungsgesetz verfassungswidrig ist und zum Zeitpunkt der Demonstration gar keine Gültigkeit besaß. 

Dass die sächsischen Behörden mit ihrer Repression stets auf Einschüchterung abzielen, sollte jedoch nicht davor abschrecken, auch in diesem Jahr dafür zu sorgen, dass Nazis ihr gefährliches Gedankengut nicht auf die Straßen Dresdens tragen können. Das Bündnis Dresden Nazifrei ruft auf, im Februar in die sächsische Landeshauptstadt zu kommen, denn „schließlich ist es keine juristische, sondern eine Gewissensfrage, sich den Nazis in den Weg zu stellen!“ 

Neuigkeiten zu Lothar Königs Verfahren gibt es im Internet unter www.jg-stadtmitte.de und aktuelle Infos zu den Protesten in Dresden unter www.dresden-nazifrei.com.

Rick aus dem Haskala